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Grüne Karte

9 August 2011 No Comment

Die grüne Karte ist eine internationale Versicherungskarte für den Kraftfahrzeugverkehr. Ihren Namen hat sie wegen der leuchtend gründen Farbe der Karte. Sie dient für ausländische Behörden als Bescheinigung, dass für das betreffende Fahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Auf der Karte sind die Daten des Fahrzeuges, des Versicherungsnehmers und der betreffenden Versicherung eingetragen. Die grüne Karte ist Bestandteil eines Abkommens verschiedener Länder, die es Reisenden ermöglicht mit der eigenen Haftpflichtversicherung einzureisen, ohne an der Grenze eine Zusatzversicherung nach dem Recht des betreffenden Landes abschließen zu müssen.

Seit Einführung des Kennzeichen-Abkommens ist die Bedeutung der grünen Karte etwas gesunken. Jedoch ist sie noch immer sehr hilfreich bei der Beschleunigung der Abwicklung eines Unfalls im Ausland. In den meisten europäischen Ländern muss die Karte bei der Einreise nicht mehr vorgezeigt werden. Es gibt jedoch Staaten wie zum Beispiel Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland oder die Türkei in denen die Vorlage zwingend vorgeschrieben ist. In Italien und Spanien ist die Vorlage der grünen Karte bei der Einreise zwar nicht verlangt, sie muss aber bei einem Unfall vorgezeigt werden. Die Ausstellung der grünen Karte erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Versicherungsnehmer beantragt werden.

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