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Gebrauchtwagen Kaskoversicherung

9 August 2011 No Comment

Die Gebrauchtwagen Kaskoversicherung ist eine spezielle Form der Kaskoversicherung für Gebrauchtwagen. Um eine Gebrauchtwagen Kaskoversicherung abschließen zu können, muss das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben. Festgelegt wird diese Grenze von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. In der Regel liegt sie zwischen 3 und 5 Jahren. Die Gebrauchtwagen Kaskoversicherung umfasst alle Leistungen der Teilkaskoversicherung wie zum Beispiel Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Zusammenstoß mit Haarwild und Glasbrüche. Zudem übernimmt sie auch Schäden am eigenen Fahrzeug die selbst verursacht wurden und wofür sonst eine Vollkasko Versicherung benötigt wird.

Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. So wird zum Beispiel die Höhe der Selbstbeteiligung durch die Versicherung bestimmt und festgelegt. Zudem kann es bei einer Gebrauchtwagen Kaskoversicherung zu Einschränkungen in den Leistungen kommen. Einige Versicherungen leisten nur Ersatz, wenn in den Unfall noch ein zweites Fahrzeug verwickelt war oder wenn es zu einem Totalschaden kommt. Der Versicherungsnehmer kann hierfür Zusatzpakete zur Versicherung abschließen, um seinen Leistungsumfang zu erweitern. Es ist deshalb zu empfehlen, sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung beim Versicherer genau über die jeweiligen Bedingungen und Einschränkungen zu informieren.

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