Erstbesitzerrabatt
Der Erstbesitzerrabatt ist ein Begriff, der bei der KFZ-Versicherung vorkommt. Den Rabatt erhalten Versicherungsnehmer die als Erstbesitzer ein Fahrzeug zum ersten Mal zulassen und versichern. Die Höhe des Rabattes richtet sich dabei nach dem Alter des Fahrzeuges. In der Regel liegt der Rabatt bei etwa 10 Prozent der Versicherungsprämie. Dieses wird anhand des Datums der Erstzulassung ermittelt. Ob ein Erstbesitzerrabatt gewährt wird, liegt alleine im Ermessen der jeweiligen Versicherung. Einen rechtlichen Anspruch hierauf gibt es nicht. Aufgrund der höheren Prämien ist der Erstbesitzerrabatt besonders bei der Teil- und Vollkaskoversicherung attraktiv.
Wie bei anderen Rabatten auch ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, beim Abschluss der Versicherung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zudem müssen Änderungen in jedem Fall der Versicherung gemeldet werden. Dies gilt zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug verkauft und gleichzeitig ein neues erwirbt. Meldet er dies seiner Versicherung nicht, kann diese eine Vertragsstrafe erheben.