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Garagenrabatt

9 August 2011 No Comment

Viele Versicherungsgesellschaften bieten Ihren Kunden einen Garagenrabatt, wenn diese ihr Fahrzeug in einer Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abstellen. Auch das Abstellen auf einem Carport oder nicht öffentlich zugänglichen Abstellplatz kann zu einer Reduzierung der Prämie führen. Wie hoch der Garagenrabatt ausfällt, hängt von der jeweiligen Versicherung und der genauen Abstellmöglichkeit ab. Im Durchschnitt können Autofahrer durch den Garagenrabatt Einsparungen von etwa 5 % erzielen.

Versicherungsnehmer die einen Rabatt erhalten sind verpflichtet, das betreffende Fahrzeug nachts wie im Versicherungsvertrag vereinbart abzustellen. Tagsüber ist es möglich, den Stellplatz frei zu wählen. Wenn das Fahrzeug aus bestimmten Gründen über die Nacht nicht in wie vereinbart abgestellt werden kann, ergibt sich daraus noch kein Vertragsbruch. Der Rabatt sieht eine überwiegende Abstellung in einer Garage vor und nicht eine ausschließliche. Macht der Versicherungsnehmer jedoch falsche Angaben bezüglich der nächtlichen Abstellmöglichkeit oder teilt er eine Änderung nicht rechtzeitig mit, drohen empfindliche Vertragsstrafen. Zudem kann der Versicherer im Schadensfall die Übernahme des Schadens ablehnen.

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