Deckungssumme
Die Deckungssumme ist die in einem Versicherungsvertrag vereinbarte Summe, bis zu der ein Schaden von der Versicherung übernommen wird. Bei einigen Versicherungen ist es auch möglich, eine unbegrenzte Deckung zu vereinbaren.
Es wird hierbei in Schadenversicherungen und Summenversicherungen unterschieden. Zur Schadenversicherung zählt beispielsweise die Haftpflicht-, Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Hier steht ein bestimmtes Deckungskapital zur Verfügung, bis zu dem die Versicherung in einem versicherten Schadensfall Leistungen zu erbringen hat. Die Deckungssumme bezieht sich immer auf das jeweilige Schadensereignis. Bei der Summenversicherung wie zum Beispiel einer Lebensversicherung oder die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt die Versicherung im Schadensfall eine im Vertrag festgelegte fixe Versicherungssumme. Ein Sonderfall stellt die Rechtsschutzversicherung dar. Hier ist die vereinbarte Deckungssumme auf jeweilige Instanz beschränkt, in der eine Klage gegen einen Dritten erfolgen kann.
Deckungssummen in der Kfz Haftpflichtversicherung
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Kfz Haftpflicht beträgt nach § 4 PflVG für Personenschäden je 2,5Mio.€. bei Tötung oder Verletzung von 3 oder mehr Personen insgesamt 7,5Mio.€ und 1,12Mio.€ für Sachschäden sowie 50.000€ für Vermögensschäden die weder mittel- noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. (Stand 12.2013)
Gegen einen geringen Aufpreis sind bei vielen Versicherern jedoch auch deutlich höhere Deckungssummen möglich (unbegrentzte Deckung) und empfehlenswert.
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