Kein Versicherungsschutz auf dem Nürburgring
Kommt bei einem rasanten Rennen auf dem bekannten Nürburgring ein PKW zu schaden, muss die Vollkaskoversicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Anders sieht es das Gericht allerdings bei Sicherheitstrainings auf dem Nürburgring, welche nicht darauf ausgerichtet sind bis auf die maximale Geschwindigkeit zu beschleunigen. Dies entschied der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe mit seinem Urteil vom 15.04.2014 (Zum Urteil: Az.: 12 U 149/13).
Das fatale Rennen
Der Geschäftsführer der Klägerin, welche selber Versicherungsmaklerin war, geriet mit dem Porsche 911 GT3 der Klägerin in der Nordschleife des Nürburgrings bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung in die Leitplanke. Der entstandene Schaden belief sich auf eine Höhe von 20.000 Euro für den Unfallschaden des Porsches. Die Rückerstattung dieser Summen versuchte die Klägerin gegen ihre Vollkaskoversicherung geltend zu machen. Das Versicherungsunternehmen wies die Ansprüche unter Verweis auf Klauseln des Versicherungsvertrages zurück. Demnach seien von vornherein alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, die durch Fahrveranstaltungen auf Rennstrecken für Motorsport entstehen und Fahrten, welche auf die Erreichung der maximalen Geschwindigkeit der PKWs ausgerichtet sind. Ausgenommen seien, laut Klausel, nur Fahrtsicherheitstrainings auf Rennstrecken für Motorsport. Das Gericht hatte nun zu klären, ob diese Klauseln überraschend oder unverständlich seien oder ob gar der Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt werden könnte.
Versicherungsmaklerin bleibt auf Kosten für ihren Porsche sitzen
Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe wies den Erstattungsanspruch in Höhe von 20.000 Euro für die entstandenen Schäden am Porsche der Klägerin ab. Die Klausel innerhalb des Versicherungsvertrages zum Ausschluss für Haftungen in Rennen und Fahrten auf Rennstrecken für Motorsport würden den Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligen. Es handle sich um eine übliche Regelung, welche auch an einer regulären Stelle im Vertrag zu finden sei. Ein Versicherungsunternehmen sei nicht verpflichtet für Schäden zu haften, die durch eine besonders rasante und riskante Fahrweise entstünden, die nicht einem Verhalten entsprächen, die die StPO vorgäbe. Eine Rennstrecke für Motorsport sei kein Raum des öffentlichen Straßenverkehrs. Hieran würde auch eine allgemeine Zugänglichkeit durch die Öffentlichkeit zu bestimmten Veranstaltungen nichts ändern. Auch könne man nicht von einem Fahrsicherheitstraining ausgehen. Dies setzte grundsätzlich eine zusätzliche Person voraus, welche eine leitende Funktion übernähme und die Fahrweise der Teilnehmer zu optimieren versuchen würde. Eine solche Leitperson war im vorliegenden Fall nicht vorhanden.
Versicherungsklauseln bei Abschluss genau studieren
Wird eine Kfz-Versicherung neu abgeschlossen, sollte sich der Versicherungsnehmer die Zeit dazu nehmen, die einzelnen Regelungen genauestens durchzusehen. Letztendlich muss sich dafür entschieden werden, ob eine einfache Haftpflichtversicherung ausreichend ist oder besser eine Kaskoversicherung abgeschlossen wird. Insbesondere die Ausschlussklauseln sollten beachtet werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass das Versicherungsunternehmen vor Gericht beweisen muss, dass ein solcher Ausschlussgrund im konkreten Fall vorliegt. Verständlicherweise sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht von der Haftung des Versicherungsgebers umfasst. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an Anhängern, abgeschleppten PKWs oder sonstigen beförderten Gegenständen, Schäden durch nukleare Energie, Schäden durch Nichteinhaltung von Fristen für Lieferungen, Sachschäden am Versicherten durch mitversicherte Personen und vertragliche Ansprüche Dritter gegen den Versicherten.
Nicht zu vergessen sind die eben erwähnten Schäden durch Rennen und Fahren auf Rennstrecken für Motorsport. Die Haftpflichtversicherung deckt auch keine Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Hier müsste sich für eine Kaskoversicherung entschieden werden. Die optimale und preiswerte Versicherung für ein eigenes Kfz zu finden gestaltet sich häufig als schwierig. Der kostenlose Versicherungsvergleich den Sie hier finden bietet schnell und unkompliziert die Möglichkeit, einen genauen Überblick zu erhalten.