Bei der KFZ Versicherung auf den Mietwagen achten
Ein gern übersehener aber sehr wichtiger Bestandteil einer jeden Autoversicherung sollte immer auch der Mietwagen bzw. der Ersatzwagen im Pannenfall oder bei Werkstattaufenthalt sein. Dieser Punkt wird gern übersehen, da scheinbar die meisten Kfz Eigentümer der Meinung sind, die nächste Werkstatt wäre gleich um die Ecke und ein Ersatzwagen deshalb nicht nötig. Im Fall einer Panne, eines Unfalls oder einer bloßen Reparatur kann sich diese Ansicht aber schnell in das Gegenteil umkehren, denn oftmals birgt ein kleiner Schaden eine lange Wartezeit in sich, wenn beispielsweise Teile nicht fristgerecht oder kurzfristig lieferbar sind und sich die Reparatur schon aus diesem Grund verzögert.
Somit kann selbst ein kleiner Schaden mit geringen Reparaturkosten oftmals große Kosten für den Leihwagen nach sich ziehen, denn nicht jeder Versicherer deckt mit jedem Tarif diese Art der Folgekosten ab. Deshalb sollte bei einem Neuabschluss immer darauf geachtet werden, dass die Kasko einen solchen Schaden deckt, wobei dies sowohl bei einer Vollkaskoversicherung als auch bei einer Teilkaskoversicherung durchaus möglich ist. Grundsätzlich kann der Punkt der Kostenerstattung für den Werkstattersatzwagen aber auch noch nachträglich in den Versicherungsumfang aufgenommen werden. Sollte sich der Versicherer hier weigern, so wäre dies unter Umständen sogar ein Grund für die Auflösung des Vertrages, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er im Schadensfall unbedingt auf einen Ersatzwagen angewiesen ist, um beispielsweise zum Arbeitsplatz zu gelangen oder seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Wie erhalten Versicherungsnehmer Klarheit über den Einschluss?
Ob der Werkstattwagen ein fester Bestandteil des Versicherungsvertrages und im Leistungsumfang enthalten ist erfahren Versicherungsnehmer direkt aus ihrem Versicherungsvertrag, denn in diesem müssen alle Leistungsbestandteile aufgeführt sein. Aber auch ein direkter Anruf bei der Versicherungsgesellschaft bringt hier Klarheit, wobei man dabei gleich um eine explizite schriftliche Bestätigung bitten kann und sollte. Dieses Schreiben sollte dann durchaus im Handschuhfach des Wagens verbleiben und kann im Schadensfall schnell zum Mietwagen verhelfen.
Ebenso lohnt es sich, um eine Aufnahme dieses Leistungsaspektes in den Versicherungsvertrag zu bitten, wobei dies auch auf dem Wege eine individuellen Vereinbarung erfolgen kann, wenn der Tarif eigentlich keinen Leihwagen im Pannenfall vorsieht. Allerdings kann sich der Beitragssatz dann auch um einen bestimmten Betrag erhöhen, der mit der Gesellschaft zu verhandeln ist.
Wer hilft bei Fragen oder Problemen?
Bei auftretenden Fragen und Problemen können sich die betroffene Versicherungsnehmer sowohl im Schadensfall als auch vorbeugend direkt an ihren Versicherungsberater, einen Vertreter der betreffenden Gesellschaft und natürlich auch an einen Makler wenden. Wichtig ist aber immer, dass im Schadensfall die Versicherungsnummer oder zumindest das Kennzeichnen des Fahrzeugs genannt und der Fahrzeugbrief vorgelegt werden können.
Die Werkstattbindung – was bedeutet sie und ist sie wirklich nötig?
Oftmals sieht die Gewährung eines Leihwagens auch eine Werkstattbindung vor. Dies muss nicht akzeptiert werden und ist nur im Rahmen einer sogenannten Mobilitätsgarantie der Fall, die aber nichts mit der regulären Kaskoversicherung zu tun hat. Wichtig ist, dass der Wagen in einer autorisierten Werkstatt repariert wird, wobei dies auch durchaus eine sogenannte freie Werkstatt sein kann, die über die nötigen Kompetenzen verfügt. Näheres entnehmen Sie hier den Versicherungsbedingungen.
Der Werkstattwagen im Rahmen eines Schutzbriefes
Der Werkstattwagen kann allerdings auch direkt im Schutzbrief inkludiert sein, wobei dann natürlich keine zusätzliche Kostenübernahme durch eine Kaskoversicherung erfolgen muss. Um sicher zu gehen, dass keine Mehrfachabsicherung vorliegt, sollten einfach die jeweiligen Leistungsinhalte verglichen werden.