Wechselfrist verpasst – Jetzt Sonderkündigungsrecht nutzen
Der November ist vorbei und damit auch die Wechselfrist bei den meisten Kfz-Versicherern. Dennoch haben Autofahrer auch jetzt noch die Möglichkeit durch einen Wechsel des Anbieters zu sparen. Denn viele Versicherte bekommen diese Tage Post ihrer Kfz-Versicherung, in welcher eine Anhebung der Prämie für das nächste Versicherungsjahr angehoben wird. In diesem Fall besitzen Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.
Viele Tarife werden teurer
In den letzten Jahren mussten sich Autofahrer keine besonderen Gedanken über Prämienerhöhungen machen. Aufgrund des herrschenden Preiskampfs gingen die Beiträge eher nach unten als nach oben. Allerdings ist diese Zeit nun vorbei. Einige Assekuranzen hat der jahrelange Preiskampf an die Nähe des Ruins geführt. Deshalb haben viele Versicherer für 2014 eine Erhöhung ihrer Tarife angekündigt. Einer aktuellen Meldung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zufolge ist jedoch keine eindeutige Tendenz ersichtlich. Einige Versicherer hätten bereits in den letzten Jahren an der Preisschraube gedreht und würden nun die Beiträge wieder senken.
Vertrag jetzt kündigen
Ein Kfz Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn der Versicherer die Grundprämie erhöht ohne die Leistungen entsprechend anzupassen. Allerdings ist eine Prämienerhöhung nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. So kann es vorkommen, dass der zu zahlende Beitrag aufgrund einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse sinkt, obwohl sich die Grundprämie erhöht hat. Deshalb sollten Autofahrer immer einen Blick auf den Vergleichsbeitrag werfen. Dieser gibt an, wie hoch die Prämie im aktuellen Versicherungsjahr unter den gleichen Voraussetzungen gewesen wäre. Hat sich der Grundbeitrag erhöht besteht automatisch auch ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch dann, wenn sich nur die Haftpflicht oder die Kaskoversicherung erhöht hat.
Unter welchen weiteren Bedingungen die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrecht möglich ist, lesen Sie hier.
Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Findet die Kommunikation mit der Assekuranz ausschließlich online statt, sollten Autofahrer regelmäßig einen Blick in ihre Kontaktbox werfen. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und sollte zudem immer per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden. So lässt sich der rechtzeitige Eingang jederzeit nachweisen.
Versicherungsvergleich bietet enorme Spielräume
Aufgrund der Vielzahl an Tarifen ist es für Autofahrer nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Wichtige Kriterien für die Prämie sind das Fahrzeugmodell und der Wohnort. Neben der Schadenfreiheitsklasse gibt es noch zahlreiche weitere Risikokriterien wie die Zahl und Alter der Fahrer, jährliche Fahrleistung oder der Abstellort des Fahrzeugs. Kaum eine andere Police ist von so vielen Faktoren abhängig wie die Kfz-Versicherung. Daraus ergeben sich mitunter deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern.
Mithilfe eines Kfz-Versicherungsvergleichs lassen sich eine Vielzahl von Tarifen auf einen Blick miteinander vergleichen. Dabei ergeben sich je nach Versicherungsumfang Preisunterschiede bis zu 850 Euro. Neben der Kfz-Haftpflicht lassen sich auch Kasko-Tarife bequem miteinander vergleichen.
Tarifkonditionen sind entscheidend
Autofahrer sollten sich bei einem Vergleich jedoch nicht ausschließlich auf die Prämie konzentrieren. Die Fallstricke liegen oftmals in den Details, denn nicht alle Policen bieten Versicherungsnehmern denselben Schutz. So übernehmen Versicherer im Falle von grober Fahrlässigkeit eventuell nur einen prozentualen Anteil des Kaskoschadens. Zudem werden durch die Teilkasko bei besonders günstigen Tarifen zumeist nur Unfälle mit Haarwild abgedeckt. Zusammenstöße mit Haus- oder Weidetieren sind dann nicht versichert. Versicherungsnehmer sollten sich zudem genau überlegen, ob sie den Rabatt einer Werkstattbindung in Anspruch nehmen möchten. Gerade bei Neuwagen kann es unter Umständen zu Problemen mit der Herstellergarantie kommen.