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Fahrzeugpapiere im gestohlenen Auto: Versicherung muss trotzdem zahlen

30 Oktober 2013 No Comment

Eine Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch den Diebstahl eines Fahrzeugs entsteht. Das Oberlandesgericht Hamm verhandelte nun einen Fall, in dem der Versicherer die Zahlung verweigerte. Das Unternehmen warf dem Versicherten vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Er hatte seine Fahrzeugpapiere im Auto zurückgelassen, Dieben erleichtern diese Dokumente den Weiterverkauf des gestohlenen Wagens.

Gericht urteilt: Keine grobe Fahrlässigkeit

Außergerichtlich konnten sich die Parteien nicht einigen. Der Versicherte wies den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zurück und forderte die Schadensübernahme. Der Versicherer beharrte auf der Argumentation: Die Rechtsanwälte vertraten die Auffassung, dass das Aufbewahren der Fahrzeugpapiere im Auto einen Diebstahl begünstigt. Das Gericht in Hamm urteilte zugunsten des Versicherungsnehmers. Als entscheidend sahen sie die Frage, wo die Dokumente lagen. Der Versicherte hatte sie im Handschuhfach deponiert, von außen konnte sie niemand sehen. So hatten sie keinen Einfluss auf die Motivation der Täter, diese hatten sich schon vor dem Auffinden der Papiere für die Entwendung entschieden. Anders hätten die Richter geurteilt, wenn die Unterlagen zum Beispiel auf dem Beifahrersitz gelegen wären. Dann hätten sie tatsächlich einen Antrieb für die Kriminellen darstellen können, genau dieses Fahrzeug zu stehlen.

Trotz Urteils: Fahrzeugpapiere immer mitnehmen

Doch diese Nachricht sollte Autobesitzer nicht zu einem nachlässigen Handeln animieren. Dieses Urteil fällten die Richter bisher nur in einem konkreten juristischen Streit, Allgemeinverbindlichkeit entfaltet es noch nicht. In ähnlich gelagerten Fällen kann es bei anderen Gerichten zu gegensätzlichen Urteilen kommen. Versicherungsnehmer sind deshalb gut beraten, die Dokumente beim Verlassen des Fahrzeugs an sich zu nehmen. Zugleich dürfen sie die Fahrzeugpapiere beim Losfahren nie vergessen. Bei Polizeikontrollen müssen sie diese vorweisen, damit die Polizisten einen Diebstahl ausschließen können. Wer die Dokumente nicht vorzeigen kann, muss mit einer längeren Überprüfung und damit einer ärgerlichen Verzögerung der Fahrt rechnen. Bestenfalls bewahren Fahrer die Autopapiere, den Führerschein und den Schlüssel an der gleichen Stelle auf, so sorgen sie dem Vergessen vor.

Grobe Fahrlässigkeit stets meiden

Die Versicherer berufen sich in Diebstahlfällen häufiger auf grobe Fahrlässigkeit, in allen Versicherungspolicen findet sich eine solche Klausel. Sie bedeutet, dass der Versicherte mit seinem nachlässigen Verhalten wesentlich zum Diebstahl beiträgt. Ein typischer Fall stellt das Offenlassen von Fenstern und Türen dar. Autobesitzer sollten sich deshalb jedes Mal vergewissern, ob tatsächlich alle Türen richtig schließen und die Fenster bis zum Anschlag hochgefahren sind. Vorhandene Sicherungsmaßnahmen wie eine Lenkradsperre sollten sie auch nutzen. Allerdings kennt die Klausel Grenzen: So kann eine Assekuranz einem Versicherungsnehmer nicht vorwerfen, dass er sein Auto in einem Stadtteil mit hoher Diebstahlquote geparkt hat. Anders kann es bei einer Police mit einem sogenannten Garagenrabatt aussehen: Versicherte zahlen geringere Prämien, weil sie das Fahrzeug zu Hause in einer sicheren Räumlichkeit parken. Wer diesen Raum aus Trägheit nicht nutzt und das Fahrzeug wird gestohlen, verliert den Versicherungsanspruch.

Versicherung gegen Diebstähle vielfach empfehlenswert

Viele Versicherungsnehmer müssen sich mit diesen Detailfragen gar nicht auseinandersetzen, sie verfügen über keinen Versicherungsschutz gegen Diebstahl. In der verpflichtenden Haftpflichtpolice ist dieser nicht enthalten, Autobesitzer müssen zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Angesichts steigender Fallzahlen in diesem Deliktbereich sollten Autofahrer gründlich über diesen Schutz nachdenken. Vor allem Besitzer von Neuwagen sollten sich gegen Diebstähle versichern. Die Aufklärungsquoten tendieren gegen null, die Betroffenen bleiben auf dem Schaden sitzen. Dieser kann bei einem neuen Fahrzeug mehrere Zehntausend Euro betragen und die Bestohlenen damit in finanzielle Turbulenzen stürzen. Besonders in Großstädten und in den ostdeutschen Bundesländern verzeichnen die Polizeibehörden eine stark steigende Anzahl an gestohlenen Autos. Vor dem Abschluss sollten Interessierte aber möglichst viele Versicherungen miteinander vergleichen, so lassen sich Hunderte Euro im Jahr sparen.

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