Zweitwagenregelung
Viele Familien besitzen heutzutage mehr als nur ein Fahrzeug. Gerade wenn beide Ehepartner in unterschiedlichen Orten arbeiten benötigt zumeist jeder ein eigenes Fahrzeug. Dazu lässt sich auch das Fahrzeug der Kinder oder Cabrio, das nur im Sommer benötigt wird, über die Zweitwagenregelung versichern. Die Vorteile liegen dabei vor allem in einer günstigeren Einstufung bei den Schadenfreiheitsklassen.
In welche Schadenfreiheitsklasse wird der Zweitwagen eingestuft?
Sowohl in der Haftpflichtversicherung wie auch in der Vollkasko hängt die Prämie zu einem großen Teil von der Schadenfreiheitsklasse ab. Der sich daraus ergebende Rabatt ist personenbezogen und gilt immer nur für ein Fahrzeug. Wir ein zusätzlicher PKW angemeldet so müsste dieser im Normalfall in der Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft werden, was einen Beitragssatz von bis zu 240 Prozent bedeutet. Mit einer Versicherung als Zweitwagen lässt sich dies jedoch vermeiden. In den meisten Fällen erhalten Kunden bei einer Zweitwagenversicherung die Schadenfreiheitsklasse 1/2 mit einem Beitragssatz zwischen 100 und 140 Prozent. Die genauen Regelungen können sich je nach Anbieter unterschieden. So bieten einige Assekuranzen sogar die Möglichkeit, den Zweitwagen in derselben Schadenfreiheitsklasse wie das erste Fahrzeug zu versichern.
Was es zu beachten gilt
Aufgrund der großen Anzahl an KFZ-Versicherungen gibt es eine Vielzahl von Varianten für eine Zweitwagenversicherung. So machen es einige Assekuranzen zur Bedingung, beide Fahrzeuge beim gleichen Unternehmen versichert werden. Mittlerweile ist die Versicherung jedoch meistens auch bei verschiedenen Anbietern möglich. Dazu gilt bei einigen Angeboten auch eine Altersbegrenzung für den Fahrer. Dieser darf dann je nach Tarif nicht jünger als 23 oder 25 Jahre alt sein. Durch diese Regelung versuchen einige Versicherer zu verhindern, dass die Zweitwagenregelung für Fahranfänger genutzt wird. Es ist deshalb in jedem Fall ratsam, die Bedingungen der verschiedenen Autoversicherer genau miteinander zu vergleichen.
Hohes Sparpotenzial für Fahranfänger
Aufgrund des höheren Unfallrisikos müssen Fahranfänger für eine Autoversicherung besonders tief in die Tasche greifen. Deshalb bietet es sich an, das Fahrzeug bei einem Elternteil mitzuversichern, der bereits eine günstige Schadenfreiheitsklasse besitzt. So können Fahranfänger einer Einstufung in die teure Schadenfreiheitsklasse 0 umgehen. Beachtet werden sollte jedoch, dass der Fahranfänger keine eigenen Schadenfreiheitsrabatte erwerben kann, solange sein Fahrzeug als Zweitwagen versichert ist. Deshalb sollte die Zweitwagenregelung nach Möglichkeit nur für die ersten drei genutzt werden. Danach ist es sinnvoller das Fahrzeug auf den eigenen Namen zu versichern.
Auf die Details achten
Bevor Autofahrer eine Zweitwagenregelung in Anspruch nehmen, sollten sie einige Punkte bedenken. Kommt es zu einem Sachschaden zwischen den beiden Fahrzeugen, so besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Wenn als beispielsweise der Sohn beim Einparken das Fahrzeug des Vaters rammt, muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden. Vorsicht gilt auch bei Zweitwagenversicherungen, bei denen beide Fahrzeuge in derselben Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Kommt es zu einem Schadensfall, dann werden beide Verträge in der SF-Klasse hochgestuft. So wird bei einem Schaden auch der hohe Rabatt des Erstfahrzeugs in Mitleidenschaft gezogen.